Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Rechnungsausstellung
Leistendes Unternehmen hat Sitz in Irland mit Angabe irischer USt-IdNr. Leistungsempfangendes Unternehmen hat Sitz in Deutschland, versäumt es aber, seine deutsche USt-IdNr. mitzuteilen, bzw. besitzt keine. Das leistende Unternehmen weiß somit nicht, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt. In der Rechnung aus Irland wird 19 % deutsche USt ausgewiesen. Die Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis: „Output VAT in Buyer’s Country“. Es kann wohl unterstellt werden, dass das leistende irische Unternehmen in Deutschland steuerlich registriert ist. Allerdings ist keine deutsche Steuernummer angegeben. Ist der deutsche Leistungsempfänger damit zum Vorsteuerabzug berechtigt?