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Sonstige Leistungen an EU-Unternehmer,Ausnahmefall,§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG

Ein inländischer Unternehmer erbringt an einen österreichischen Unternehmer mit USt-ID-Nr. aus Österreich eine sonstige Dienstleistung (unterrichtende Leistung/Coaching). Diese ist meines Erachtens nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG in D umsatzsteuerbar, Leistungsort ist D. Wie sieht die Rechnung aus? Reverse-Charge ohne USt 19 % mit Umkehr der Steuerschuldnerschaft?
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