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Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Ort der Lieferung

Unsere Mandantin, die A-GmbH mit Sitz in Deutschland, ist ein 100%iges Tochterunternehmen der ungarischen B-Kft. Die B-Kft. bestellt Waren (Kfz-Teile) bei der A-GmbH. Diese hat die Teile nicht vorrätig und bestellt die Ware bei einer slowakischen Gesellschaft, die ihrerseits wiederum die Bestellung an ein chinesisches Unternehmen weitergibt. Die Ware wird anschließend direkt von dem chinesischen Unternehmen an die ungarische Gesellschaft (B-Kft.) transportiert. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: 1) Wie ist die Lieferung der A-GmbH an die B-Kft. zu beurteilen, – wenn die A-GmbH den Transport beauftragt (Variante 1) oder  – wenn die B-Kft. den Transport beauftragt (Variante 2)? 2) a. Wie wäre der Sachverhalt zu beurteilen, wenn die A-GmbH von der B-Kft. statt einem Warenlieferungs-Auftrag einen Auftrag zur Vermittlung einer Warenlieferung erhält? (Hinweis: Die A-GmbH soll also keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung (Vermittlungsleistung) ggü der B-Kft. erbringen.) b. Sind in diesem Fall die umsatzsteuerlichen Regelungen zu Kommissionsgeschäften einschlägig? c. Wie sollte die Höhe solcher Provisionen bestimmt werden, damit sie einem Fremdvergleich standhalten?
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