Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Reihengeschäft,Rechnungsausstellung

Mein Mandant (M) mit Firmensitz in Deutschland soll an einen Kunden in Polen (A) Ware liefern. Der Kunde in Polen verkauft diese Ware an seinen Kunden in Weißrussland. Mein Mandant (M) selbst hat diese Ware aber nicht vorrätig, sondern bestellt bzw. bezieht diese Ware von einem anderen Unternehmen aus Polen (B). Wir haben also folgendes Reihengeschäft: Lieferant B in Polen → mein Mandant M in Dtl. → Abnehmer A in Polen → Endkunde (= Firma) in Weißrussland. Fakt ist, dass die Ware direkt vom Werk des Lieferanten B in Polen durch eine beauftragte Spedition nach Weißrussland transportiert wird. Die Spedition wird von A oder der Firma in Weißrussland beauftragt und holt die Ware bei B ab. Übergang der Gefahr ist, vereinbart durch meinen Mandanten M, bei dem Bezug der Ware vom Lieferanten B in Polen ab Werk. Bezüglich des eigenen Abnehmers in Polen (Firma A) ist dazu auch ab Werk vereinbart. Mein Mandant tritt aber in Polen nicht mit einer polnischen USt-ID auf. Mein Mandant hat nur eine deutsche USt-ID, die auch verwendet wird. Meines Erachtens ist es so, dass durch den direkten Transport an den Endkunden der Unternehmer A die bewegte Lieferung ausführt. Auch die Lieferbedingungen (ab Werk) sprechen dafür. Ort der bewegten Lieferung ist damit Polen. Es handelt sich aber um eine Ausfuhrlieferung in ein Drittland. Die ruhende Lieferung von B an meinen Mandanten M ist als vorgelagerte Lieferung somit in Polen steuerpflichtig. Damit muss der Lieferant B aus Polen meinem Mandanten M eine Rechnung mit polnischer Mehrwertsteuer stellen. Mein Mandant M tätigt damit an seinen polnischen Kunden A ebenfalls eine der bewegten Lieferung vorgelagerte ruhende Lieferung mit Ort in Polen. Somit ist die Lieferung von M an A in Dtl. nicht steuerbar. M schreibt seine Rechnung an A netto ohne USt mit dem Verweis auf das Reverce-Charge-Verfahren. Meine Fragen zu dem geschilderten Sachverhalt sind: 1. Habe ich den Sachverhalt für meinen Mandanten M richtig steuerlich beurteilt? Das heißt, dass er an seinen Auftraggeber A eine Rechnung ohne USt mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren stellen muss. 2. Wie bekommt mein Mandant M die an B gezahlte polnische Mehrwertsteuer zurück? Muss er sich dazu in Polen bei dem Finanzamt registrieren lassen? 3. Oder ist meine Sichtweise falsch und mein Mandant M muss sich auf jeden Fall in Polen steuerlich registrieren lassen, weil er eine Rechnung mit polnischer Mehrwertsteuer an den Auftraggeber A stellen muss? Sollten Sie weitere Hinweise zum Sachverhalt benötigen, bitte ich um eine kurze Rückmeldung.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen