Umsatzsteuer,Steuerbefreiung,Reverse-Charge-Verfahren
Unser deutscher Mandant betreibt ein Zaunherstellungsunternehmen und arbeitet dafür mit einer Zaunteam Franchise AG aus der Schweiz zusammen. Im Zuge dieser Zusammenarbeit werden auf der einen Seite an die Schweizer Franchise AG Vermittlungsprovisionen bezahlt, auf der anderen Seite werden aber auch manchmal von der Franchise AG Waren, vor allem aber Arbeitskleidung mit Logo, bezogen. Für diese Kosten wurden unserer deutschen Firma von der Schweizer Franchise AG Rechnungen mit 7,7 % Schweizer Mehrwertsteuer ausgestellt. Nun meine Fragen: Darf die Franchise AG hier die Schweizer Mehrwertsteuer 7,7 % ausweisen? Warum ist diese Lieferung der Arbeitskleidung nicht steuerfrei wie bisher? Falls die MwSt rechtens ist, wie bekommt der deutsche Unternehmer sie wieder zurück? Übrigens: die USt-ID-Nummer des deutschen Unternehmers ist auf der Rechnung aufgedruckt, falls eine Verlagerung der Steuerschuld möglich wäre.