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Umsatzsteuer,Liebhaberei

Ingenieur I hat seit 2016 Verluste aus freiberuflicher Arbeit und seit 2017 keine Einnahmen von Kunden mehr. Einzig die private Pkw-Nutzung wirkt sich einnahmeerhöhend aus. Das Finanzamt erkennt die Verluste für 2018 nicht mehr an und erklärt den Betrieb zum Liebhabereibetrieb. Für den Betriebs-Pkw wird auf den 01.01.2018 eine stille Reserve in Höhe von Euro 7.500 festgesetzt. Der I akzeptiert die Vorgehensweise. Gleichzeitig reicht er aber eine berichtigte Umsatzsteuererklärung für 2018 ein und setzt die private Pkw-Nutzung auf Euro 0. Das Finanzamt lehnt den Antrag ab, weil die Feststellung des Liebhabereibetriebs keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer habe. Bis zur endgültigen Betriebsaufgabe (31.12.2019) sei I zur Abführung der Umsatzsteuer bei privater Pkw-Nutzung verpflichtet. Frage: Kann das richtig sein? Das Fahrzeug wurde ja quasi gar nicht mehr betrieblich genutzt und die Pkw-Kosten wurden als wesentliche Kosten (Abschreibungen) ertragssteuerlich nicht mehr anerkannt? Wäre es unter diese Umständen notfalls nicht auch angezeigt, den Pkw zum 01.01.2018 zu entnehmen, weil er ja betrieblich nicht mehr genutzt wurde?
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