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Investitionsabzugsbetrag,Umwandlung,§ 7g EStG

Mandant hat sein Einzelunternehmen in eine GmbH eingebracht (Ausgliederung zur Aufnahme). Im Eingliederungsvertrag wurde bestimmt, dass alle Aktiva und Passiva des EU laut der aufgestellten Schlussbilanz des EU zum 31.12.2018 übertragen werden. Mandant hat vorher eine Einnahmenüberschussrechnung geführt und ist durch die Einbringung zwangsweise zur Bilanzierung gekommen. Welche Grenzen gelten für einen Investitionsabzugsbetrag? 1. Die Grenzen der Einnahmenüberschussrechnung. 2. Wenn 1 bejahend, zählt dazu auch der Übergangsgewinn von der EÜR zur Bilanzierung oder 3. die Grenzen für § 4 I EStG (Bilanz)?
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