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Werbungskosten,Verpflegungsmehraufwendungen

Einer meiner Mandanten (in DE unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person) ist angestellter Handwerker. Er fährt täglich zum Betrieb, von dort geht es dann mit einem Sammelfahrzeug zu den wechselnden Baustellen (Einsatzzeit je Baustelle zwischen einem Tag und drei Monaten). Er ist täglich mehr als 8 h außerhalb seines Betriebs tätig. Nun meine Frage: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen zu können? Insbesondere: Muss der Arbeitgeber die Auswärtstätigkeiten in irgendeiner Form bescheinigen oder genügt ein Gedächtnisprotokoll der Einsatzorte durch meinen Mandanten?
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