- Bewertung von Anteilen einer GmbH
- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- 2020
- 2019
- Archiv
- Umsatzsteuerpflicht bei Einnahmen von Groupon
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
Unsere Mandantin ist eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG mit ausschl. Einkünften aus Gewerbebetrieb. Im Wesentlichen wird ein Hotel verpachtet und es gibt einige weitere Mietverträge innerhalb desselben Immobilienkomplexes. Die KG ist vor vielen Jahren entstanden durch „Umwandlung“ einer vorherigen GbR, die ebenso schon das Hotel vermietet hatte. Seit Beginn der KG wurde faktisch der Gewerbeertrag schon in voller Höhe gekürzt, es entstand also keine GewSt. Der Hauptvertrag über die Hotel-„Vermietung“ lief schon zu GbR-Zeiten als Pachtvertrag (eine ruhenden Betriebes im Ganzen, wahrscheinlich um die Gewerblichkeit bei der damaligen GbR abzusichern ...!? Nun zu unserer konkreten Frage: Der Vertrag mit dem bisherigen Pächter (= Hotelbetreiber) steht zur Verlängerung an. Unser Mandant (= KG) fragt an, ob man dies als Verlängerung des Pachtvertrages macht oder alternativ als Mietvertrag wie bei den anderen Mietern. Hat dies eine Auswirkung auf die GewSt-liche Betrachtung und ggf. auch auf die Vergangenheit?
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