- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
Ein Unternehmer (A) mit Sitz in Deutschland beliefert eine Firma in Österreich (Ö) mit einem Produkt aus dem Bereich Kleintier-Nahrung. Diese Produkte werden einzeln in eine nach den Vorgaben des Auftraggebers gestaltete Faltschachtel verpackt. Diese Faltschachteln lässt A in Deutschland bei einer anderen Firma (D) mit Sitz in Deutschland herstellen und bedrucken, einmal jährlich ca. 20.000 Stück. Die Faltschachteln werden von D an A geliefert und dann zunächst bei A in Deutschland eingelagert. Die Kosten, die der A für den Bezug der Faltschachteln entstehen, sollen bereits nach Erhalt der Faltschachteln der Ö separat in Rechnung gestellt werden. Erst wenn A dann die Bestellungen von Ö erhält, werden die eigentlichen Produkte in die Faltschachteln verpackt und dann sukzessive von einer von Ö beauftragten Spedition bei A abgeholt und nach Österreich verbracht. Über diese Lieferungen sollen der Ö dann jeweils die Produkte berechnet werden. Frage: Wie ist durch die A die Rechnungslegung über die Faltschachteln vorzunehmen? Da m.E. im Zeitpunkt der Rechnungslegung die Schachteln nicht in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangen, sondern in Deutschland verbleiben, liegt zunächst keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vor. Wie ist dann die zweite Rechnung über die verpackten Produkte auszugestalten?

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