- Bewertung von Anteilen einer GmbH
- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- 2020
- 2019
- Archiv
- Umsatzsteuerpflicht bei Einnahmen von Groupon
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
Unser Mandant wohnt in der Privatwohnung seines Betriebsgebäudes. Es liegt ein Seeling-Altfall vor. Das Grundstück wurde 2010 gekauft. Das Gebäude wurde 2011 fertiggestellt. Nach zwischenzeitlicher Umsatzsteuersonderprüfung ist für alle Beteiligten geklärt, dass es sich um ein Seeling-Modell handelt. Die monatliche Nutzungsentnahme für die Privatwohnung wird demnach von uns gebucht. Auf dem Anwesen lasten noch umfangreiche Bankdarlehen. Der Unternehmer möchte das Grundstück an seine Tochter übertragen (inkl. dem Unternehmen). Unsere Fachfrage: 1) Wie verhält es sich bei der Grundstücksübertragung mit der Nutzungsentnahme wg. Seeling? Diese ist ja eigentlich über zehn Jahre durchzuführen. Muss diese von der Tochter als Empfängerin des Unternehmens weitergeführt werden? Gilt insoweit Fußstapfentheorie – auch was die Frist bzw. das Ende des „Seeling-Zeitraums“ angeht? 2) Was ist nach Ende des Seeling-Zeitraums zu beachten? Muss hier ggf. eine private Nutzungsentnahme (ggf. der Tochter) weiterhin erfasst werden?
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