- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- Bewertung von Anteilen einer GmbH
- 2020
- 2019
- Archiv
- Umsatzsteuerpflicht bei Einnahmen von Groupon
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
Es wurde ein Haus vom Vater an den Sohn überlassen gegen Einräumung eines lebenslangen Wohnungsrechts zugunsten des Vaters. Im Vertrag wurde geregelt: „Der Übergeber erhält das Wohnungsrecht im übergebenen Anwesen. Die Austragswohnung ist in gut bewohnbarem und gut beheizbarem Zustand zu halten, insbesondere hat der Übernehmer die erforderlichen Schönheitsreparaturen auf seine Kosten vorzunehmen.“ Es war nun nötig, die über 60 Jahre alten Fenster zu erneuern, da sie undicht waren und sich nicht mehr öffnen ließen. Die Kosten sind der Höhe nach unstrittig. Der Mandant will die Kosten steuerlich geltend machen, da ohne den Austausch die Wohnung nicht in bewohnbarem und beheizbarem Zustand wäre. Das Finanzamt verweigert den Ansatz der Kosten, da die konkrete Maßnahme nicht im Notarvertrag genannt war. Kosten seien bei einer dauernden Last nur abzugsfähig, wenn eine konkrete Verpflichtung dazu vertraglich vereinbart wurde. Hier seien im Vertrag aber nur Schönheitsreparaturen genannt. Auf das Kriterium bewohnbar/beheizbar ging das Finanzamt nicht näher ein. Nun stellt sich die Frage, ob die Auffassung des Finanzamtes zutreffend ist und die Kosten tatsächlich nicht angesetzt werden können.
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