- Bewertung von Anteilen einer GmbH
- Neuordnung von Wohnungsbesitz
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- 2019
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- Umsatzsteuerpflicht bei Einnahmen von Groupon
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
Der 57 Jahre alte Elektromeister E verkauft sein Unternehmen im Juni 2019 für Euro 300.000 an Mitarbeiter Meister M. Das Betriebsgrundstück wird in das Privatvermögen übernommen und an M verpachtet. In der Immobilie ruhen keine stillen Reserven. Vereinbart wird, dass M Euro 75.000 sofort bezahlt und den Rest in monatlichen Raten à Euro 1.000. Im Jahr 2019 wurden auf diese Weise Euro 81.000 gezahlt. In seiner Steuererklärung für 2019 kann E den gesamten Kaufpreis in Höhe von Euro 300.000 oder die tatsächlich gezahlten Beträge (75.000 + 6 x 1.000) steuerbegünstigt ansetzen. Ist auch eine Zwischenlösung in Höhe von Euro 136.000 möglich, um den gesamten Freibetrag in Höhe von Euro 45.000 abzuschöpfen, obwohl das Geld in dieser Höhe noch gar nicht geflossen ist?
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