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Privatmann A erwirbt von der XY Verwaltungs GmbH & Co. KG ein Hotelgebäude. Das Hotelgebäude ist zur Zeit von der Verkäuferin der XY GmbH & Co. KG an die XY GmbH UST-pflichtig verpachtet. A tritt in die Verpächterstellung der XY Verwaltungs GmbH & Co. KG ein und verpachtet weiterhin USt-pflichtig an die XY GmbH. Muss im Kaufvertrag zwischen A und der XY Verwaltungs GmbH & Co.KG Mehrwertsteuer ausgwiesen sein oder kann A auch optieren wenn im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird? Anmerkung: Soweit ersichtlich ruht zur Zeit der Hotelbetrieb, da der Pächter, die XY-GmbH, einen Betreiber des Hotels sucht.
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