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Steuerpflichtiger führt ein angemietetes Ladenlokal mit Elektroartikel, Radio- und Rundfunk, Weisse Ware und Kaffeemaschinen unter der Firmierung eines Kaufmanns, eingetragener eK. Er hat einen Mitarbeiter. Nun hat er sein gesamtes Inventar und Warenbestand an einen Käufer veräußert und das Ladenlokal geräumt. Er selbst macht unter seiner Privatadresse weiterhin Reparaturen von Kaffeemaschinen. Sein Mitarbeiter wird dem Käufer monatlich in Rechnung gestellt. Eine Übernahme des Arbeitsvertrages war nicht gewollt. Kann nun die Veräußerung des Inventars und des Warenbestandes USt-frei gem. § 1 (1a) UStG erfolgen? Wenn nicht, ist dann evtl. § 13 b UStG anwendbar?
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