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A und B sind mit jeweils 50% Anteilseigner an der C GmbH. Diese hat von der D GbR das Betriebsgebäude gepachtet. An der D GbR sind A und B ebenfalls mit 50% beteiligt, es liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Die GmbH-Anteile sind in der D GbR als Betriebsvermögen bilanziert (seither als Gesamthandsvermögen).1.: Stellen die GmbH-Anteile notwendiges Betriebsvermögen in der Gesamthandsbilanz dar oder hätten die Anteile als Sonderbetriebsvermögen der Beteiligten bilanziert werden müssen?2.: Ausschüttungen der GmbH an ihre Anteilseigner A und B wurden seither als Betriebseinnahme in der GuV der D GbR erfasst. Im Rahmen der Gewerbesteuererklärung erfolgte die Korrektur der nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei bleibenden 40% der Ausschüttung bei Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags. Hätte eine darüber hinausgehende Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG erfolgen müssen, so dass die Ausschüttung im Ergebnis gewerbesteuerneutral bei der D GbR verblieben wäre?
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