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Im Jahre 2010 wurde die Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung 2008 der A GmbH beim Finanzamt eingereicht. Am 18.03.2010 ist der Körperschaftsteuerbescheid sowie der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2008. Da ein Investitionsabzugsbetrag rückwirkend aufgelöst werden musste ist am 01.02.2013 ein geänderter KÖrperschaftsteuerbescheid für 2008 ergangen. Am 28.01.2015 ist der geänderte Gewerbesteuermessbetragbescheid 2008 ergangen. Ist hinsichtlich des Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag 2008 vom 28.01.2015 nicht schon Festsetzungsverjährung eingetreten?
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