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Ein Einzelhandesgeschäft wird ab dem Jahr 2013 in der Form einer GmbH & Co. KG betrieben. Die Eintragung ins HR erfolgt zum 05.04.2013 Im Monat März 2013 wurde die Geschäftsführerin eingestellt. Im März sind Lohnkosten, Reisekosten für Schulungen etc. angefallen. Im April sind z.B. Kosten für Werbung, Regaleinräumung, Wareneinkauf etc. angefallen. die Eröfnfung des Geschäftslokals für die Öffentlichkeit erfolgte Anfang Mai 2013. Ab wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht i.S.d. § 2 GewStG und die damit im Zusammenhang stehende Abzugsfähigkeit der Kosten bei der Gewerbesteuer? Mit Einstellung des Personals im März, mit Einrichtung des Marktes im April oder gar erst mit Eröffnung des Ladenlokals im Mai?
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