Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Vorauszahlungen von Krankenversicherungsbeiträge für maximal 2,5 Jahre können im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt wohl auch für Beiträge, die für Kinder gezahlt werden. Gilt das auch für KV-Beiträge des Kindes, die beispielsweise im Jahr 2014 für 2,5 Jahre im Voraus bezahlt werden, wenn das Kind ab 2015 nicht mehr steuerlich anerkannt wird?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen