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Unser Mandant (41 Jahre) möchte eine Rentenversicherung abschließen, ggf. mit einer Laufzeit von nur 12 Jahren und möchte den Vertrag so schließen, das eine Einmalzahlung des Kapitals möglich ist - anstatt eine lebenslange Rente. Unter welchen Voraussetzungen können Rentenversicherungen nur als Basisversorgung steuerlich geltend gemacht werden und wie sieht die spätere Versteuerung der a) mtl. Rente und b) der Einmalzahlung aus. Ich gehe davon aus, das um überhaupt eine steuerlichen Vorteil zu haben, die Versicherung nicht vor dem 60./62 Lebensjahres fällig werden darf.
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