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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mandanten R. haben 2 Kinder. Kind 1 ist in der Regelschule mit Mittagsbetreuung. Diese Kosten (ohne Essensgeld) wurden von uns im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt. Kind 2 ist in einem Internat untergebracht. Können die reinen Kosten für die Unterbringung ebenfalls als Kinderbetreuungskosten zum Ansatz gebracht werden?
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