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Ein Mandant lässt seit 2009 seine Einkommensteuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen. Der Mandant erzielt u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung einer Eigentumswohnung an seinen Sohn. Er offenbart dem Steuerberater nicht, dass die Wohnung fremdfinanziert wurde. Der Steuerberater fragt nicht nach Schuldzinsen. Die Steuererklärungen 2009 - 2012 werden ohne Berücksichtigung von Schuldzinsen abgegeben und daraufhin entsprechend veranlagt. Jetzt stellt sich heraus,. dass tatsächlich Schuldzinsen angefallen sind. Können die bestandskräftigen Steuerbescheide noch geändert werden? Trifft den Steuerberater ein Verschulden?
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