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Unser Mandant erzielt Einkünfte aus Land- & Forstwirtschaft aus selbst bewirtschafteten Waldflächen. Äcker und Wiesen sind fremdverpachtet, die Pachteinnahmen werden seit einer Betriebsaufgabeerklärung vor ca. 5 Jahren als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Auf den Wiesenflächen stehen Streuobstbäume. Diese Streuobstbäume sind für den jetzigen Pächter nicht von Interesse. Unsere Mandant sammelt deshalb mit Einverständnis des Pächters das Obst und lässt es zu Schnaps brennen. Unsere Mandant verfügt als Landwirt immer noch über das 300l Brennrecht. Wie sieht es nun mit den Wiesenflächen (entnommen ins Privatvermögen i.R. der oben erwähnten Betriebsaufgabe) aus? Grundsätzlich ist die Gesamtfläche verpachtet, also auch die aufstehenden Streuobstbäume. Wird durch die Nutzung des Obstes zu Brennzwecken der Baumbestand mit einer fiktiv zu ermittelnden Fläche wieder zum notwendigen Betriebsvermögen, kann es einen betrieblichen Baumbestand ohne Fläche geben, wie kann/soll eine anteilige Fläche für die Streuobstbäume ermittelt werden? Wie oben erwähnt: die gesamte Wiesenfläche, auch die unter und um die Streuobstbäume wird vom Pächter zur Grünfuttererzeugung genutzt.
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