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Ein Mandant verstirbt im April 2015. Der Mandant hat einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Gewinnermittlung nach § 13 a EStG. Der Mandant war Alleininhaber des Betriebs. Ein Teil des im Betriebsvermögens befindlichen Grundstück ist durch ein notarielles Erbbaurecht für den Sohn belastet. Für das Erbbaurecht werden Erbauzinsen bezahlt. Nun stellt sich folgende Frage: Der Betrieb wird durch die Erben weitergeführt durch Buchwertfortführung. Wenn durch das Testament der Sohn Eigentümer des bisher belasteten Teils Erbbaurecht wird führt das dann zur Zwangsentnahme hinsichtlich des betrieblichen Grundstücksteils der mit dem Erbbaurecht belastet ist? Erlischt das dingliche Erbbaurecht überhaupt durch den Tod des Grundstückseigentümers und durch die Erbschaft des belasteten Grundstücksteils durch den Sohn. Wenn der Betrieb durch die Erben nicht mehr weitergeführt werden soll kann die Betriebsaufgabe auf den Todestag rückwirkend wie lange erklärt werden? Welche Freibeträge für die Betriebsaufgabe (Aufgabegewinn) sind nach § 13 a EStG anzusetzen wenn der Verstorbene das 78. Lebensjahr vollendet hatte.
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