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Bilanzberichtigung,Überleitungsrechnung Offenbare Unrichtigkeit

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, folgenden Sachverhalt bitten wir zu beurteilen: Unsere Mandantin ist eine GmbH, welche Ihrem Alleingesellschafter eine Pensionszusage erteilt hat. Diese Pensionszusage wird seither in der zutreffend Handelsbilanz passiviert. Bei der Erstellung der Erklärungen für die Jahre 2011 und 2012 wurden die jeweiligen Handelsbilanzen eingereichte und entsprechende Überleitungsrechnungen nach § 60 EStDV auf das steuerliche Ergebnis vorgenommen. In diesem Zusammenhang sind Fehler unterlaufen. Diese führten zu einem zu Hohen Überleitungsergebnis. Die aus den Erklärungen resultierenden Bescheide wurden nach einer Betriebsprüfung für endgültig erklärt. Im Rahmen der Bilanzerstellung für das Jahr 2013 sind uns die Fehler nun Aufgefallen. Über den von uns in diesem Zusammenhang gestellten Änderungsantrag wurde vom Finanzamt mit Ablehnungsbescheid in Ermangelung einer einschlägigen Korrekturvorschrift abfällig entschieden. - Dies wäre zu Prüfen! Gegen den Ablehnungsbescheid haben wir Einspruch eingelegt. In diesem haben wir die unseres Erachtens vorliegende Möglichkeit einer Änderung nach § 129 AO vorgetragen. Das Finanzamt vertritt jedoch die Auffassung das der uns unterlaufende Fehler nicht offensichtlich Sei und daher eine Änderung trotz berechtigtem Interesse des Steuerpflichtigen ausscheide. - Dies wäre zu Prüfen! Alternativ haben wir die folgende Überlegung angestellt. Die Bescheide der Veranlagung 2013 sind noch nicht rechtskräftig. Wir würden erstmals eine Steuerbilanz einreichen. In dieser würden wir den EB Wert der Pensionsrückstellung anhand der bisher berücksichtigten zu hohen Anpassungsbeträge fortentwickeln. Er wäre folglich zu niedrig angesetzt. Durch die Anpassung auf den richtigen Steuerbilanzansatz zum 31.12.2013 würde somit eine Korrektur der Fehlerbeträge in der Bilanz des Jahres 2013 erfolgen. Nach Maßgabe der AO also im ersten noch änderungsfähigem Jahr . - Ist dieses Vorgehen rechtlich zulässig? Da ich Ihnen gerne den bisherigen Schriftverkehr zu dem Vorgang als PDF zukommen lassen würde, möchte ich Sie bitten mir einen Weg hierzu aufzuzeigen. Mit freundlichen Grüßen
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