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§ 171 X AO,§ 175 AO,anpassungspflicht

Sachverhalt:Wir hatten für die GmbH & Co. KG für das Jahr 2012 eine F-Erklärung erstellt und den von uns ermittelten Gewinnanteil in der ESt-Erklärung des Kommanditisten berücksichtigt. Der Feststellungsbescheid vom 14.04.2014 für das Jahr 2012 der GmbH & Co. KG weist dann aber – auf Grund der Auflösung eines IAB – einen höheren Gewinnanteil aus. Gewinnänderung richtigerweise + 40 T€.Der Einkommensteuerbescheid des Jahres 2012 des Kommanditisten datiert vom 24.11.2014. Jener wurde allerdings nicht um die Gewinnänderung angepasst.Mit Datum vom 27.10.2016 ist für die GmbH & Co. KG für das Jahr 2012 ein weiterer geänderter Bescheid mit einer geringfügigen Änderung ergangen.Inzwischen sind für den Kommanditisten für das Jahr 2012 mit Datum vom 04.10.2016 und 26.03.2019 weitere Bescheide ergangen. Auch jene weisen jeweils den Gewinnanteil – vor der o.g. Änderung vom 14.04.2014 – aus.Das Finanzamt hat also die Gewinnerhöhung der GmbH & Co. KG für 2012 (Bescheid vom 14.04.2014) und aus dem Jahr 2016 (Bescheid vom 27.10.2016) in den drei inzwischen vorliegenden ESt-Bescheiden für 2012 des Kommanditisten immer noch nicht umgesetzt. Frage:Wann beginnt im vorliegenden Fall die Ablaufhemmung/Festsetzungsverjährung?Droht die Gefahr, dass das FA den ESt-Bescheid für 2012 auf Grund des geänderten Grundlagenbescheids noch ändert?Dies würde – durch die Verzinsung – eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten.
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