Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Austritt,unterjährig

Unser Mandant betreibt ein Unternehmen in Bayern und hat auch seinen Wohnsitz in Bayern.Er ist am 27.04.2017 aus der katholischen Kirche ausgetreten.Am 31.08.2017 hat unser Mandant 51 % seiner Anteile an ein anderes Unternehmen verkauft. Die Beurkundung des Übertrags fand am 31.07.2017 statt.Aus diesem Verkauf ergibt sich ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 2.040.770 €.Das zu versteuernde Einkommen für das Jahr 2017 mit dem Veräußerungsgewinn beträgt 3.144.929 €.Die Kirchensteuer wurde für das Jahr 2017 gezwölftelt.Wir haben ein Urteil des BVerwG vom 12.02.1988 gelesen, dass die Möglichkeit besteht, für den Veräußerungsgewinn, der nach dem Austritt aus der Kirche stattgefunden hat, die Kirchensteuer zu erlassen.Kann dies hier angewendet werden?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen