Anteilsvereinigung,Steuerbefreiung,Erwerb in gerader Linie
Eine GmbH & Co. KG wird zu 37 % vom Großvater, zu 12 % von der Tochter und zu je 16 % von den beiden Enkeln gehalten. Die GmbH & Co. KG hält wiederum 84 % an einer GmbH, welche Immobilien im Eigentum hat. Der Großvater hält die übrigen 16 % im Sonder-BV der GmbH & Co. KG und er will diese an die GmbH & Co. KG verkaufen oder einlegen (der Marktwert entspricht den Anschaffungskosten, Kauf vor wenigen Monaten). Löst der Verkauf und/oder die Einlage Grunderwerbsteuer aus oder greift der Befreiungstatbestand bei Übertragung in gerader Linie?