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Vorratsbewertung,Teilwert?

Unsere Mandantin (Maschinenbau GmbH) hat für einen Großkunden Erzeugnisse produziert, die noch als unfertige bzw. fertige Erzeugnisse am Lager des Unternehmens sind. Der Großkunde hat hier auch eine Anzahlung geleistet, die er im Rahmen eines zuvor abgeschlossenen Liefervertrags erbringen musste. Es kam nun die Mitteilung, dass der Großkunde Insolvenz angemeldet hat. Weitere Umstände hierzu sind nicht bekannt und lassen sich nicht problemlos in Erfahrung bringen. Aufgrund der Abgabefrist sind wir nun vor dem dringenden Fall, dass der Jahresabschluss 2018 fertiggestellt und abgegeben werden muss. In diesem ist bislang die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten vorgenommen worden und die Kundenanzahlungen als Verbindlichkeit passiviert. Das Unternehmen selbst geht davon aus, dass die hergestellten Produkte nur bedingt an andere Käufer veräußert werden können und dass der Großkunde in Anbetracht seiner Insolvenz auch die Erzeugnisse nicht mehr abnehmen können wird. Wie kann bzw. soll dieses Problem nach Ihrer Einschätzung gelöst werden, um den Jahresabschluss 2018 zu einem finalen Stand zu führen (im Zentrum unserer Nachfrage steht dabei die Bewertung der Erzeugnisse und nicht die Anzahlung).
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