Bewertung bebaute Grundstücke,Vergleichswertverfahren,Ertragswertverfahren
Unser Mandant, eine Erbengemeinschaft mit sieben Beteiligten (Neffen und Nichten der Erblasserin), entstand mit dem Versterben der Erblasserin am Bewertungsstichtag 17.10.2018 und erhält im Wege der Gesamtrechtsnachfolge diverse Immobilien. Diese haben sich bereits über zehn Jahre in ihrem Privatvermögen befunden. Von diesen Immobilien verkaufte die Erbengemeinschaft am 31.7.2019, also innerhalb eines Jahres, eine Immobilie für 2.650.000 €. Mit der Erstellung der ErbSt-Erklärung ergibt sich für diese veräußerte Immobilie bei Bewertung im Sachwertverfahren ein Wert von 1.500.000 € auf den Bewertungsstichtag. Ist in der ErbSt-Erklärung der Sachwert oder der Vergleichswert für die Immobilie anzusetzen? (Am 30.11.2019 wurde eine weitere Wohnung veräußert. Da diese über ein Jahr nach dem Bewertungsstichtag veräußert wurde, spielt unserer Meinung nach der Verkaufswert keine Rolle.)