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§ 1 GrEStG,§ 3 Nr. 3 GrEStG,GrESt bei Erbauseinandersetzung

Im Rahmen eines Testaments hat der Erblasser verfügt, dass drei Nichten eine sich in dem Nachlass befindliche Eigentumswohnung im Wege eines Vorausvermächtnisses zu gleichen Teilen (1/3) erhalten sollen. Die drei Nichten sind sich einig, dass nur eine Nichte die Wohnung erhalten soll. Die drei Nichten beabsichtigen nun, auf die Erfüllung des Vermächtnisses (nicht jedoch auf den Vermächtnisanspruch an sich) zu verzichten und eine direkte Übertragung von der Erbengemeinschaft (vertreten durch die Testamentsvollstreckerin, welche die Nichte ist, die die Wohnung übernehmen will) unter Zustimmung der beiden weiteren Vermächtnisnehmerinnen auf diese eine Nichte vorzunehmen. Gegenleistung wäre ein Ausgleichsbetrag von je 75.000,00 € an die beiden weiteren Vermächtnisnehmerinnen. Nun die Frage: Fällt bei der Nichte, welche die Wohnung übernimmt, im Rahmen der Zahlungen von je 75.000,00 € an ihre beiden Schwestern Grunderwerbsteuer an?
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