§ 21 EStG,Schuldzinsenabzug
Der Enkel soll vom Großvater ein Mehrfamilienhaus erhalten. Der Wert des Hauses beträgt lt. Gutachten 375.000,– Euro. Im Gebäude befinden sich fünf Wohnungen, drei sind vermietet, eine vom Enkel genutzt, eine vom Großvater. Das Gebäude soll für 280.000,– Euro an den Enkel veräußert werden und der Großvater soll an seiner Wohnung ein Wohnrecht erhalten. Das Darlehen soll zur Finanzierung der vermieteten Wohnungen verwendet werden. Die eigengenutzte Wohnung soll somit (Wert 95.000,– Euro) geschenkt werden. Ist diese Zuordnung im Kaufvertrag möglich, wenn die Wohnungen mit den entsprechenden Werten im Kaufvertrag ausgewiesen sind, oder ist der Kaufpreis auf die Gesamtimmobilie aufzuteilen mit der Folge, dass die Darlehenszinsen und die AfA nur anteilig bei den VuV-Einkünften zu berücksichtigen sind? Ist eine direkte Zuordnung der Verwendung der Darlehen steuerlich zu berücksichtigen?